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Erste Schwer-in-Ordnung-Ausweise des Landes in Oschersleben übergeben

Aus dem Schwerbehindertenausweis kann der „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ werden. Die Idee dazu hatte eine Schülerin aus Schleswig-Holstein. Sie kam mit dem Down-Syndrom zur Welt. In der Matthias-Claudius-Haus-Stiftung in Oschersleben wurden nun die ersten Ausweishüllen Sachsen-Anhalts übergeben. Ein großer Moment für die Empfänger.

Stefanie Lampe und Christoph Behnisch sind schwer in Ordnung - und das haben sie jetzt auch schriftlich. Die Zwei sind seit dem gestrigen Donnerstag Inhaber von Sachsen-Anhalts ersten „Schwer-in-Ordnung-Ausweisen“. Die Einsteckhüllen mit der besonderen Aufschrift wurden der 31-Jährigen und ihrem drei Jahre älteren Kollegen von Sozialstaatssekretärin Beate Bröcker in der Oscherslebener Matthias-Claudius- Haus-Stiftung übergeben. Die Aufschrift „Schwer-in-Ordnung- Ausweis“ überdeckt den Schriftzug „Schwerbehindertenausweis“ auf eben diesen, und soll eine mögliche Stigmatisierung von vorn herein verhindern. „So einen Ausweis zu haben, kann manchmal im Alltag als Makel verstanden werden“, sagt die stellvertretende Claudiushaus-Geschäftsführerin Doreen Schnee. Bröcker zufolge tragen die neuen Hüllen, die kostenfrei beim Landesverwaltungsamt in Halle bestellt werden können, vor allem dem Inklusionsgedanken Rechnung. „Jeder Mensch wird respektiert und nimmt selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teil“, sagte sie. Die Idee dahinter geht auf eine heute 15-jährige Schülerin aus Schleswig-Holstein zurück, die mit dem Down-Syndrom auf die Welt gekommen ist. Sie mochte ihren Schwerbehindertenausweis gar nicht - und gestaltete sich kurzerhand einen eigenen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“.

Bröcker nutzte ihren Besuch in der Stiftung auch, um sich über weitere Themenfelder zu informieren, etwa über die Praxiserfahrungen mit dem sogenannten Budget für Arbeit. Es hilft Menschen mit Behinderung beim Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt, denn der Arbeitgeber erhält einen Ausgleich für deren mögliche Minderleistung. Das „Budget für Arbeit“ ermöglicht also eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen. Eine Chance, die Stefan Meyer beim Schopfe gepackt und genutzt hat! Der 31-Jährige arbeitet seit dem 1. Juni hochmotiviert bei einer Elektrofirma in Oschersleben, zuvor hatte er ein dreimonatiges Praktikum in dem Unternehmen absolviert. Gekümmert hat er sich um alles selbst. „Man muss durchziehen“, sagt der junge Mann, der vorher viele Jahre im Metallbereich der Werkstatt im Neubrandslebener Weg gearbeitet hat und auch einen Führerschein besitzt. Seine neue Kollegen helfen ihm, wo es geht und seine Eltern, so sagt er, seien mächtig stolz auf ihn. „Einfach, weil ich jetzt diesen Weg gehe.“ Das „Budget für Arbeit“ ist ein Instrumentarium aus dem Bundesteilhabegesetz, das am 1. Januar inkraft getreten ist. In Sachsen-Anhalt erhalten Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes und eine Pauschale für die am Arbeitsplatz notwendige Anleitung und Begleitung in Höhe von 250 Euro oder gegebenenfalls die tatsächlichen Aufwendungen.

06.07.2018